Für Einspeiser
Informationen zu Post-EEG
Bislang haben Photovoltaik (PV)-Anlagenbetreiber von der gesetzlich festgelegten Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) profitiert, welche nun für die ersten Anlagen ausläuft. Sie möchten wissen, wie Sie Ihre Post-EEG-Anlage auch ohne Förderung in den nächsten Jahren effizient nutzen können? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Der Gesetzgeber hat im Jahr 2000 das Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG) verabschiedet. Das Ziel des Gesetzes ist es unter anderem, die Energiewende voranzutreiben und erneuerbare Energien – beispielsweise Photovoltaik – zu fördern. Hierfür wurde im Rahmen des EEG eine 20-jährige Vergütung für die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz vereinbart. Diese Einspeisevergütung lief nun am 31.12.2020 für die ersten Anlagen aus. Dabei handelt es sich überwiegend um kleine PV-Anlagen, die ihre gesamte Erzeugung in das Netz einspeisen (Volleinspeisung).
Wann läuft die EEG-Förderung für (m)eine Anlage aus?
Der Vergütungsanspruch des eingespeisten Solarstroms nach EEG endet nach Ablauf von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres. Haben Sie Ihre Photovoltaik-Anlage beispielsweise am 03.02.2003 in Betrieb genommen, läuft die Förderung am 31.12.2023 aus.
Was passiert nach Ablauf des Förderzeitraums?
Der Gesetzgeber hat vorerst mit der EEG-Novelle eine Anschlusslösung inklusive Einspeisevergütung für ausgeförderte Photovoltaikanlagen getroffen. Diese Lösung ermöglicht es, den (Überschuss-)Strom ihrer PV-Anlage bis 2027 weiter ins Stromnetz einzuspeisen und ihre Anlage vorerst wie gehabt zu belassen. Die Einspeisevergütung wird deutlich niedriger als der Fördersatz zum Installationszeitpunkt ausfallen und orientiert sich am Börsenstrompreis, dem sogenannten Jahresmarktwert Solar. Auf diese Weise hat der Gesetzgeber die Herausforderung des verbotenen „wilden Einspeisens“ umgehen können.
Läuft die Förderung der PV-Anlage durch das EEG aus, zeichnen sich für Sie als Anlagenbetreiber folgende Möglichkeiten ab:
- Sie speisen den Strom weiterhin in das Stromnetz ein.
- Sie nutzen einen Teil Ihres Solarstroms für den Eigenverbrauch.
- Sie rüsten Ihre Anlage nach oder tauschen sie aus, um sie für den neuen Bedarf anzupassen.
- Sie vermarkten Ihren Strom über einen Direktvermarkter.
1. Weiterhin in das Stromnetz einspeisen
Bei Einspeisung von Strom in das öffentliche Stromnetz erhalten Sie für Ihre Strommengen den Marktwert Solar abzüglich einer Vermarktungspauschale. Die Verrechnung erfolgt dabei - wie gehabt - über Ihren Netzbetreiber, bei dem Sie Ihre Anlage angemeldet haben.
2. Auf Eigenverbrauch umstellen und zum Selbstversorger werden
Indem Sie Ihre Solaranlage auf Eigenverbrauch umrüsten lassen und den erzeugten Strom selbst nutzen, können Sie Ihre Stromkosten je nach Gegebenheit um ca. 15 bis 30% senken. Mit Hilfe eines Batteriespeichers lässt sich der Eigenverbrauchsanteil sogar auf bis zu 70% erhöhen.
3. Austausch oder Nachrüstung Ihrer Anlage
Für den Fall, dass Ihre bisherige PV-Anlage Ihren jetzigen oder zukünftigen Strombedarf nicht deckt, können Sie eine neue PV-Anlage erwerben oder Ihre bestehende Anlage durch ein Repowering erweitern lassen.
4. Sonstige Direktvermarktung
Sie besitzen eine große PV-Anlage über 30 kWp und interessieren sich für die Direktvermarktung Ihres Stroms an der Börse? Sprechen Sie uns an.
Einspeisepreise KWK-Anlagen
Als üblicher Preis gilt der durchschnittliche Preis für Baseload-Strom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal.
Quartal | EEX Preis |
---|---|
01/2021 | 4,957 Ct/kWh |
02/2021 | 6,027 Ct/kWh |
03/2021 | 9,714 Ct/kWh |
04/2021 | 17,897 Ct/kWh |
01/2022 | 18,462 Ct/kWh |
02/2022 | 18,698 Ct/kWh |
03/2022 | 37,575 Ct/kWh |
04/2022 | 19,284 Ct/kWh |