Zahlungsprobleme

Prinzipiell müssen Teilbeträge und Rechnungen zu den von uns angegebenen Fälligkeiten vollständig beglichen werden. Sollten Sie die Fristen jedoch überschreiten, geraten Sie in Zahlungsverzug und werden von uns schriftlich angemahnt. Für diesen Aufwand werden Mahnkosten* erhoben.


Nachzahlung aus Jahresabrechnungen

Wenn Sie wegen einer hohen Nachzahlung aus der Jahresabrechnung den angeforderten Betrag nicht in einer Summe begleichen können, wenden Sie sich bitte sofort an uns. Wir werden mit Ihnen gemeinsam nach einer Lösung suchen, z. B., die Möglichkeit einer Ratenzahlung.


Sperrankündigung

Sie haben eine Sperrankündigung erhalten? Dann sollten Sie schnell handeln!
Eine Sperre der Versorgungslieferung ist mit ausgeprägten Unannehmlichkeiten für Ihre Lebensführung verbunden. Daher ist es in unserem und Ihrem Interesse, dies zu vermeiden.
Ist Ihnen die Zahlung nicht möglich, nehmen Sie bitte telefonisch, persönlich oder per E-Mail Kontakt zu uns auf, um gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu finden (beispielsweise Ratenvereinbarung o. ä.).
Um zu überprüfen, ob Sie Energie einsparen und damit die Kosten gesenkt werden können, kann eine Energieberatung hilfreich sein. Diese wird z. B. von der Verbraucherzentrale Hessen (www.verbraucherzentrale-hessen) oder anderen örtlichen sozialen Einrichtungen angeboten. Diese Beratungen sind für Sie i. d. R. kostenlos.
Unterbleibt jedoch die Zahlung und es erfolgt keine Initiative von Ihrer Seite, werden wir die Versorgung nach Fristablauf durch Zählersperre unterbrechen. Hierdurch würden für Sie zusätzliche Kosten für Sperrung* und Entsperrung* entstehen, die den Zahlungsrückstand weiter erhöhen. Bei einer Sperrung des Gaszählers kommen noch zusätzliche Kosten eines Gasinstallateurs hinzu, der die gesetzlich vorgeschriebene Druckprüfung durchführen muss, um den Gasanschluss wieder in Betrieb zu nehmen.
Bestehen berechtigte Gründe, die eine Versorgungsunterbrechung unzumutbar machen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich vor Ablauf der Frist mit.

* Die Höhe der Mahn-, Sperr- und Entsperrkosten können Sie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehm

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